Wahlen zum Rat der Pfarrei und Kirchenvorstand

Alle Informatione zur Wahl des Kirchenvorstahdes und des Rates der Pfarrei St. Clara

Kandidatur

Im Herbst 2025 finden NRW weit die Wahlen zu den Kirchenvorständen und pastoralen Gremien statt.

Auch wenn nun eine Zeit der Veränderung ansteht: Das Erzbistum ermutigt Engagierte zur Kandidatur! Denn die Mitglieder der beiden Gremien sind wichtig für die lokale Gestaltung des Bistumsprozesses. Über sie, können die Engagierten vor Ort Einfluss auf die Ausgestaltung der zukünftigen Seelsorgeräume nehmen. Vor Ort braucht es weiterhin Menschen, die Verantwortung übernehmen und das Gesicht von Kirche sind.

Anmeldung der Kandidatur noch bis zum 31. Juli beim jeweiligen Wahlausschuss. (info@stclara-phoenixsee.de)

Bis zum 15. August können Ergänzungsvorschläge zur Liste der Kandidierenden eingereicht werden.

Bekanntmachung über die Liste der Wahlberechtigten Auskunftsbegehren

Bis zum 1. August können Sie Auskunft über Ihre Daten in der Wahlliste erhalten, im Pfarrbüro Busenbergstr. 4 zu den üblichen Öffnungszeiten.

Persönliches Erscheinen mit einem Personalausweis ist dazu erforderlich.

Aus der Liste der Wahlberechtigten für die Kirchenvorstandswahl und die Wahl des RdP – Rat der Pfarrei St. Clara Hörde kann für die Dauer von einer Woche

von Freitag, 25.07.2025 bis einschl. Freitag, 01.08.2025

im Pfarrbüro St. Joseph, Berghofen

Busenbergstr. 4, 44269 Dortmund

Montag bis Donnerstag von 09.00 bis 11.00 Uhr und von 15.00 bis 17.00 Uhr

von den Wahlberechtigten Auskunft begehrt werden.

Die Wahlberechtigten haben das Recht, die Richtigkeit und Vollständigkeit ausschließlich ihrer in der Liste der Wahlberechtigten eingetragenen personenbezogenen Daten zu prüfen. Zu diesem Zweck können sie persönlich Auskunft aus der Liste der Wahlberechtigten, beschränkt auf ihre personenbezogenen Daten, verlangen

Einsprüche gegen die Liste der Wahlberechtigten können von den Wahlberechtigten bis zum Ende der Auskunftsfrist in Textform oder zur Niederschrift an den Wahlvorstand gerichtet werden; sie sind zu begründen. Wird einem Einspruch nicht binnen drei Tagen stattgegeben, können die Beteiligten binnen einer Frist von einer Woche Beschwerde beim Erzbischöflichen Generalvikariat einlegen. Einspruch und Beschwerde haben keine aufschiebende Wirkung.

Nach Ablauf der Frist zum Auskunftsbegehren sind Einsprüche gegen die Liste der Wahlberechtigten nicht mehr zulässig.

Dortmund, 22.07.2025                                                  Der Wahlvorstand

Eintrag oder Streichung aus dem Wahlverzeichnis

Wenn Sie außerhalb der Grenzen unserer Pfarrei wohnen, aber hier wählen möchten, stellen Sie beim Wahlausschuss St. Clara den Antrag zur Aufnahme in das Wahlverzeichnis und fügen die Bescheinigung der Wohnort Gemeinde bei, dass Sie dort aus dem Verzeichnis gestrichen wurden.

Und umgekehrt, wenn Sie auf dem Gebiet der Pfarrei St. Clara wohnen, aber in einem anderen Pastoralen Raum wählen möchten, beantragen Sie bitte beim Wahlausschuss St. Clara die streichung aus dem Wahlverzeichnis. Dafür bekommen Sie eine Bescheinigung, mit der Sie sich in ihrem gewünschten Pastoralen Raum in das Wahlverzeichnis eintragen lassen können.

Der Rat der Pfarrei (RdP)

Bis zum 31. Juli läuft die Frist zur Aufstellung der Kandidat*innen für die Wahl zum Rat der Pfarrei  für die Pfarrei St. Clara.

Einiges wird dieses Mal neu sein.

Der Pfarrgemeinderat hat, anhand des Rahmes, den die Erzdiözese gesetzt hat, für die Pfarrei St. Clara, den zukünftigen Rat neu geordnet.

Es werden sechs Personen gewählt. Diese Personen arbeiten eng mit dem Pastoralteam in der Leitung der Pfarrei zusammen. Diese Aufgabe beschreibt der amtierende PGR so:

Menschen ab 14 Jahren,

  • die bereit sind mit den Hauptamtlichen gemeinsam die Pfarrei St. Clara verantwortlich zu leiten und sich dafür einmal im Monat abends Zeit nehmen,
  • die gern mit den Teams vor Ort sowie dem Kirchenvorstand zusammenarbeiten,
  • die auch Verantwortung übernehmen für Themenfelder wie Musik, Ökumene, Netzwerkarbeit, etc.,
  • die sich begeistern für neue Wege und Projekte für unseren pastoralen Auftrag,
  • die mit Umsicht, Überblick, Zuversicht, kontaktfähig und kompromissbereit ans Werk gehen
  • und die bereit sind zur Nutzung digitaler Kommunikationsmittel.

Der Wahlausschuss würde sich freuen, wenn Menschen aus vielen unterschiedlichen Lebenssituationen und Bereichen bereit sind für eine Kandidatur. Viele verschiedene Perspektiven werden helfen die vielfältigen Anfragen unserer Zeit mit Kreativität und Herz zu beantworten.

Der Rat der Pfarrei wird ein wichtiges Gremium sein, die anstehenden Veränderungen im Rahme des Bistumsprozesses mit zu gestallten.

 

Der Kirchenvorstand (KV)

Bis zum 31. Juli läuft die Frist zur Aufstellung der Kandidat*innen für die Wahl zum Kirchenvorstand der  Pfarrei St. Clara.

Der Kirchenvorstand bildet die rechtliche Vertretung der Pfarrei. Der Vermögensverwaltungsrat hat ein Profil für seine Mitglieder erarbeitet:

  • Menschen, mit Emotionen, die rational arbeiten können,
  • Dich, wenn du digital gut aufgestellt bist (z.B. Bereitschaft an Videokonferenzen teilzunehmen),
  • Leute, die mit Weitsicht agieren und mittel- und langfristig denken können,
  • Dich mit einer geistlichen Haltung und dem Wissen um die Notwendigkeit für Prävention. Lebendige Gemeinde braucht Menschen, die ihre Fachkompetenz und Fähigkeiten gerne einbringen, und Menschen, die sowohl kontaktfreudig sind als auch Netzwerke pflegen.

Wir bieten

  • konkrete Mitgestaltung von zukünftiger Gemeinde/Pfarrei,
  • prozessoptimierte Sitzungskultur,
  • Transparenz,
  • Gemeinschaft

Ansprechpersonen für die Wahlen

Sven Rodewald

Verwaltungsleiter
Telefon: 0231 878006-12
Mobil: 0151 19449964

Sven Rodewald
Busenbergstr. 4
44269 Dortmund

Leitung Pfarrei St. Clara
Unterstützung des Kirchenvorstandes
Liegenschaften und Immobilien
Finanzen
Angestellte der Kirchengemeinde

Sven Laube

Gemeindereferent, Pastoral Koordinator
Telefon: 0231 878006-28

Berghofer Str. 115
44269 Dortmund